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Abschnitt 2 - Abstimmung über die Art der Wahl
§ 11 Bekanntmachung
§ 12 Antrag auf Abstimmung
§ 13 Abstimmungsausschreiben
§ 14 Stimmabgabe
§ 15 Abstimmungsvorgang
§ 16 (weggefallen)
§ 17 Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe
§ 18 Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe
§ 19 Öffentliche Stimmauszählung
§ 20 Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands
§ 21 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Hauptwahlvorstands
§ 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgGWO 2005)
§ 22 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses
Der Hauptwahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen.
Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wie das Abstimmungsausschreiben bekannt.