Der Hauptwahlvorstand ermittelt anhand der Abstimmungsniederschriften der Betriebswahlvorstände das Abstimmungsergebnis und stellt in einer Niederschrift fest:

1. die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;

2. die Zahl der gültigen Stimmen;

3. die Zahl der ungültigen Stimmen;

4. die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen;

5. die Zahl der gegen den Antrag abgegebenen Stimmen;

6. das Abstimmungsergebnis;

7. besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.