Es ist anzugeben, ob das Geschäft zu einem Börsenpreis abgeschlossen wurde (Feld-Nr.: 21). Außerdem ist anzugeben, an welchem Handelsplatz das Geschäft abgeschlossen wurde (Feld-Nr.: 23 in Verbindung mit Anhang I Tabelle 1 Feld Nr. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006) und gegebenenfalls in welchem Staat das Geschäft abgeschlossen worden ist (Feld-Nr.: 22).