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Abschnitt 3 - Sondervorschriften für Betreuer
§ 4 Stundensatz und Aufwendungsersatz des Betreuers
§ 5 Stundenansatz des Betreuers
§ 6 Sonderfälle der Betreuung
§ 7 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
§ 8 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer
§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
§ 10 Mitteilung an die Betreuungsbehörde
Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz
(Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern - VBVG)
§ 9 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
Die Vergütung kann nach Ablauf von jeweils drei Monaten für diesen Zeitraum geltend gemacht werden.
Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen des
§ 6
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