1. bei einer Erlaubnis im Maßstab 1:25.000, 1:50.000 oder 1:100.000,
2. in den übrigen Fällen im Maßstab 1:5.000, 1:10.000 oder 1:25.000
angefertigt werden. Die Wahl des Maßstabes richtet sich nach der Größe des Feldes sowie nach der erforderlichen Genauigkeit, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Darstellung.