Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Unterabschnitt - Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften
§ 214 Möglichkeit des Formwechsels
§ 215 Umwandlungsbericht
§ 216 Unterrichtung der Gesellschafter
§ 217 Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 218 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 219 Rechtsstellung als Gründer
§ 220 Kapitalschutz
§ 221 Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
§ 222 Anmeldung des Formwechsels
§ 223 Anlagen der Anmeldung
§ 224 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
§ 225 Prüfung des Abfindungsangebots
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 225 Prüfung des Abfindungsangebots
Im Falle des
§ 217 Abs. 1 Satz 2
ist die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung nach
§ 208
in Verbindung mit
§ 30 Abs. 2
nur auf Verlangen eines Gesellschafters zu prüfen.
Die Kosten trägt die Gesellschaft.