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Erster Unterabschnitt - Formwechsel von Personenhandelsgesellschaften
§ 214 Möglichkeit des Formwechsels
§ 215 Umwandlungsbericht
§ 216 Unterrichtung der Gesellschafter
§ 217 Beschluß der Gesellschafterversammlung
§ 218 Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 219 Rechtsstellung als Gründer
§ 220 Kapitalschutz
§ 221 Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
§ 222 Anmeldung des Formwechsels
§ 223 Anlagen der Anmeldung
§ 224 Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
§ 225 Prüfung des Abfindungsangebots
Umwandlungsgesetz (UmwG)
§ 215 Umwandlungsbericht
Ein Umwandlungsbericht ist nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter der formwechselnden Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind.