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Erster Titel - Grundlagen der Strafbarkeit
§ 13 Begehen durch Unterlassen
§ 14 Handeln für einen anderen
§ 15 Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
§ 16 Irrtum über Tatumstände
§ 17 Verbotsirrtum
§ 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen
§ 19 Schuldunfähigkeit des Kindes
§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 18 Schwerere Strafe bei besonderen Tatfolgen
Knüpft das Gesetz an eine besondere Folge der Tat eine schwerere Strafe, so trifft sie den Täter oder den Teilnehmer nur, wenn ihm hinsichtlich dieser Folge wenigstens Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Relevante Definitionen
Vorsatz-Fahrlässigkeits- Kombination
Erfolgsqualifikation
Unbeendeter Versuch