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Teil 4 - Prüfungen
§ 33 Allgemeines
§ 34 Prüfungsausschüsse
§ 35 Durchführung der Prüfungen
§ 36 Ordnungsverstöße
§ 37 Säumnis, Verhinderung, Rücktritt
§ 38 Schriftliche Prüfung
§ 39 Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 40 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
§ 41 Ergebnis der Zwischenprüfung
§ 42 Bekanntgabe des Ergebnisses der Zwischenprüfung
§ 43 Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 44 Mündliche Prüfung
§ 45 Ergebnis der Laufbahnprüfung
§ 46 Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
§ 47 Wiederholung von Prüfungen
§ 48 Niederschrift über die Laufbahnprüfung
§ 49 Fehlerberichtigung
Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten - StBAPO)
§ 49 Fehlerberichtigung
Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten bei der Ermittlung und der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse können berichtigt werden.
Unrichtige Prüfungszeugnisse sind zurückzugeben.