Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Vierter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
§ 235 Regelaltersrente
§ 236 Altersrente für langjährig Versicherte
§ 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen
§ 236b Altersrente für besonders langjährig Versicherte
§ 237 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
§ 237a Altersrente für Frauen
§ 238 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
§ 239 Knappschaftsausgleichsleistung
§ 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
§ 241 Rente wegen Erwerbsminderung
§ 242 Rente für Bergleute
§ 242a Witwenrente und Witwerrente
§ 243 Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
§ 243a Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten im Beitrittsgebiet
§ 243b Wartezeit
§ 244 Anrechenbare Zeiten
§ 244a Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
§ 245 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
§ 245a Wartezeiterfüllung bei früherem Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Beitrittsgebiet
§ 246 Beitragsgeminderte Zeiten
§ 247 Beitragszeiten
§ 248 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland
§ 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung
§ 249a Beitragszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet
§ 249b Berücksichtigungszeiten wegen Pflege
§ 250 Ersatzzeiten
§ 251 Ersatzzeiten bei Handwerkern
§ 252 Anrechnungszeiten
§ 252a Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet
§ 253 Pauschale Anrechnungszeit
§ 253a Zurechnungszeit
§ 254 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
§ 254a Ständige Arbeiten unter Tage im Beitrittsgebiet
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) (SGB 6)
§ 254a Ständige Arbeiten unter Tage im Beitrittsgebiet
Im Beitrittsgebiet vor dem 1.
Januar 1992 überwiegend unter Tage ausgeübte Tätigkeiten sind ständige Arbeiten unter Tage.