Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 5 - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 30 Übergangsvorschriften
§ 31 Aufheben von Rechtsvorschriften
§ 32 Inkrafttreten
See-Unterkunftsverordnung
(Verordnung über die Unterkünfte und Freizeiteinrichtungen der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen - SeeUnterkunftsV)
§ 32 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2013 in Kraft.