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Abschnitt 1 - Wahl des Gesamtvertrauenspersonenausschusses
§ 20 Wahlvorstände
§ 21 Leitung der Wahl
§ 22 Unterstützung
§ 23 Sitzverteilung
§ 24 Briefwahl
§ 25 Wahlausschreiben
§ 26 Wählerverzeichnis
§ 27 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
§ 28 Bewerbungen
§ 29 Aufstellung und Bekanntgabe der Bewerberliste
§ 30 Briefwahlunterlagen
§ 31 Stimmabgabe
§ 32 Auszählung, Losentscheid
§ 33 Feststellung des Wahlergebnisses, Wahlniederschrift
§ 34 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
§ 35 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 36 Wahlunterlagen
Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBGWV)
§ 24 Briefwahl
Die Wahl der Mitglieder des Gesamtvertrauenspersonenausschusses findet als Briefwahl statt.