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Abschnitt 2 - Grundbetrieb
§ 5 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
§ 6 Regelmäßige tägliche Arbeitszeit
§ 7 Ruhepausen und Ruhezeiten
§ 8 Dienstfreie Tage
§ 9 Schichtdienst
§ 10 Mobiles Arbeiten
§ 11 Dienstreisen
§ 12 Rufbereitschaft
§ 13 Bereitschaftsdienst
§ 14 Nachtdienst
§ 15 Mehrarbeit
§ 16 Gleitende Arbeitszeit
§ 17 Erprobung von Langzeitkonten
§ 18 Automatisierte Zeiterfassung
§ 19 Führungskräfte
Soldatenarbeitszeitverordnung
(Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten - SAZV)
§ 10 Mobiles Arbeiten
Soldatinnen oder Soldaten kann gestattet werden, den Dienst an einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz zu leisten, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.