Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Unterabschnitt 1 - Sortenzulassung
§ 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung
§ 31 Unterscheidbarkeit
§ 32 Homogenität
§ 33 Beständigkeit
§ 34 Landeskultureller Wert
§ 35 Sortenbezeichnung
§ 36 Dauer der Sortenzulassung
Saatgutverkehrsgesetz *) (SaatG)
§ 32 Homogenität
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.