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Unterabschnitt 2 - Bundessortenamt
§ 37 Aufgaben
§ 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse
§ 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
§ 40 Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse
Saatgutverkehrsgesetz *) (SaatG)
§ 37 Aufgaben
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Sortenzulassung und die hiermit zusammenhängenden Angelegenheiten.
Es führt die Sortenliste und überwacht die Erhaltung der zugelassenen Sorten.