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4. - Rechte der Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002
§ 30a Rechte bei Entgeltumwandlung
§ 30b Rechte bei sonstigen Beiträgen
§ 30c Freiwillige Weiterversicherung
§ 30d Beitragserstattung
§ 30e Verfahren beim Ausscheiden
§ 30f Altersvorsorgezulage
§ 30g Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers
§ 30h Freiwillige Weiterversicherung bei ruhendem Arbeitsverhältnis
§ 30i Anspruch auf Anwartschaftsübertragung
§ 30j Einvernehmliche Übertragung
§ 30k Übertragung externer Übertragungswerte auf die Kasse
Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG) (PKDBSa)
§ 30j Einvernehmliche Übertragung
Eine einvernehmliche Übertragung von Übertragungswerten auf die Kasse gemäß
§ 4 Abs. 2
des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) ist ausgeschlossen.