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Dritter Teil - Schlußbestimmungen
§ 25 Hypothekengewinnabgabe
§ 26 Umstellung und Hypothekengewinnabgabe in Sonderfällen
§ 27 Verpflichtungen der Erwerber von Vermögen
§ 28 Außerkrafttreten von Vorschriften des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
§ 29 Londoner Schuldenabkommen
§ 30 Kosten anhängiger Gerichtsverfahren
§ 31 Freistellung von Verwaltungsgebühren
§ 32 Amts- und Rechtshilfe
§ 33 Geltung in Berlin
§ 34 Inkrafttreten
Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG)
§ 34 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft mit Ausnahme der §
§ 20
bis
23
, die am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten.