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Abschnitt 6 - Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Übergangsvorschrift
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
§ 25 Übergangsvorschrift
Eine bis einschließlich 31.
Dezember 2014 begonnene Ausbildung zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten wird nach den bisher geltenden Vorschriften abgeschlossen.