Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus: 1. der Zwischenprüfung,
2. den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
3. den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
4. der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.