Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:

1. der Zwischenprüfung,

2. den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,

3. den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie

4. der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.