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Dritter Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 8
Milch-Sachkunde-Verordnung
(Verordnung über die Sachkunde zum Betrieb eines Unternehmens der Be- oder Verarbeitung von Milch und eines Milchhandelsunternehmens - MilchSachkV)
§ 8
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
Diese Verordnung tritt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet am 1.
Januar 1992 in Kraft.