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Sechster Abschnitt - Personal
§ 26 Betriebsbedienstete
§ 27 Bestellung des Betriebsleiters
§ 28 Stellung des Betriebsleiters
Magnetschwebebahn-Bau- und Betriebsordnung
(Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen - MbBO)
§ 28 Stellung des Betriebsleiters
Der Betriebsleiter ist neben dem Unternehmer für die sichere Durchführung des Betriebs verantwortlich.