(1) Im Grundlehrgang werden den Anwärterinnen und Anwärtern die allgemeinen Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung vermittelt. Außerdem werden die Anwärterinnen und Anwärter in die Grundzüge der einzelnen Fachrichtungen eingeführt.
(2) In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse und in Teilgebieten auch vertiefende Kenntnisse vermittelt: 1. allgemeine Grundlagen der Elektronischen Kampfführung, 2. allgemeine Grundlagen und Einsatzgrundsätze der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung, 3. Grundlagen und Besonderheiten der Fernmeldeaufklärung, 4. Grundlagen und Besonderheiten der Elektronischen Aufklärung, 5. mathematische und physikalische Grundlagen und 6. Informationsaustausch und Sicherheit.