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Kapitel 1 - Laufbahn und Ausbildung
§ 1 Laufbahnämter
§ 2 Ziel und Inhalt der Ausbildung
§ 3 Einstellungsbehörde
§ 4 Einstellungsvoraussetzungen
§ 5 Ausschreibung, Bewerbung
§ 6 Auswahlverfahren
§ 7 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 8 Rechtsstellung während des Vorbereitungsdienstes
§ 9 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 10 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
§ 11 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
§ 12 Grundsätze der Fachstudien
§ 13 Grundstudium
§ 14 Hauptstudium
§ 15 Ziel der berufspraktischen Studienzeiten
§ 16 Praktika
§ 17 Durchführung der Praktika
§ 18 Ausbildungsleitung, Ausbilderinnen und Ausbilder während der Praktika
§ 19 Praxisbezogene Lehrveranstaltungen
§ 20 Leistungsnachweise während der Fachstudien
§ 21 Bewertungen während der berufspraktischen Studienzeiten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Auswärtigen Dienst (LAP-gehDAAV 2004)
§ 11 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Auswärtige Angelegenheiten, durchgeführt.
Mit der Durchführung des Hauptstudiums I kann eine andere geeignete Fachhochschule beauftragt werden.