(1) Die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.

(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen:

- im VorbereitungsdienstKonsulatssekretäranwärterin/Konsulatssekretäranwärter,
- in der Probezeit bis zur AnstellungKonsulatssekretärin zur Anstellung (z. A.)/Konsulatsekretär zurAnstellung (z. A.),
- im Eingangsamt(Besoldungsgruppe A 9)Konsulatssekretärin/Konsulatssekretär,
- in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppe A 10Konsulatssekretärinerster Klasse/Konsulatssekretärerster Klasse,
Besoldungsgruppe A 11Regierungsamtfrau/Regierungsamtmann,Kanzlerin/Kanzler,
Besoldungsgruppe A 12Amtsrätin/Amtsrat,Kanzlerin erster Klasse/Kanzler erster Klasse,
Besoldungsgruppe A 13Oberamtsrätin/Oberamtsrat,Kanzlerin erster Klasse/Kanzler erster Klasse,Konsulin/Konsul.

(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.