(1) Die Laufbahn des gehobenen Auswärtigen Dienstes umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
(2) Die Beamtinnen und Beamten führen in der Laufbahn folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen: - im Vorbereitungsdienst Konsulatssekretäranwärterin/Konsulatssekretäranwärter, - in der Probezeit bis zur Anstellung Konsulatssekretärin zur Anstellung (z. A.)/Konsulatsekretär zurAnstellung (z. A.), - im Eingangsamt(Besoldungsgruppe A 9) Konsulatssekretärin/Konsulatssekretär, - in den Beförderungsämtern der Besoldungsgruppe A 10 Konsulatssekretärinerster Klasse/Konsulatssekretärerster Klasse, Besoldungsgruppe A 11 Regierungsamtfrau/Regierungsamtmann,Kanzlerin/Kanzler, Besoldungsgruppe A 12 Amtsrätin/Amtsrat,Kanzlerin erster Klasse/Kanzler erster Klasse, Besoldungsgruppe A 13 Oberamtsrätin/Oberamtsrat,Kanzlerin erster Klasse/Kanzler erster Klasse,Konsulin/Konsul.
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.