(1) Fachstudien und berufspraktische Studienzeiten dauern jeweils 18 Monate, bilden eine Einheit und bauen aufeinander auf. Berufspraktische Studienzeiten bestehen aus Praktika und praxisbezogenen Lehrveranstaltungen.
(2) Die Lehrveranstaltungen der Fachstudien und die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen betragen zusammen mindestens 2.200 Lehrstunden.
(3) Die Ausbildung wird in folgenden Abschnitten durchgeführt: 1. Einführungspraktikum Auswärtiges Amt 1 Monat, 2. Studienabschnitt I Grundstudium 6 Monate, 3. Praktikum I Auswärtiges Amt 5 Monate, 4. Studienabschnitt II Hauptstudium I 6 Monate, 5. Praktikum II Auslandsvertretung 11 Monate, 6. Studienabschnitt III Hauptstudium II 6 Monate, 7. Prüfungspraktikum Auswärtiges Amt 1 Monat.
(4) Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.