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Kapitel 4 - Sonstige Vorschriften
§ 43 Zeitlicher Geltungsbereich
§ 44 Inkrafttreten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (LAP-gDVerfSchV)
§ 44 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 30.
September 2001 in Kraft.