Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Kapitel 4 - Sonstige Vorschriften
§ 43 Zeitlicher Geltungsbereich
§ 44 Inkrafttreten
Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (LAP-gDVerfSchV)
§ 43 Zeitlicher Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für Anwärterinnen und Anwärter sowie Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung ihre Ausbildung beginnen.