1. | die Durchschnittspunktzahl der Zwischenprüfung mit | 5 Prozent, |
2. | die Durchschnittspunktzahl der praxisbezogenen Lehrveranstaltungen mit | 15 Prozent, |
3. | die Durchschnittspunktzahl der Praktika mit | 5 Prozent, |
4. | die Rangpunkte der schriftlichen Prüfungsarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Spezialgesetzliche Vorschriften und Verwaltungsbestimmungen" (§ 16) mit | 7 Prozent, |
5. | die Durchschnittspunktzahl der drei übrigen schriftlichen Prüfungsarbeiten mit | 45 Prozent, |
6. | die Durchschnittspunktzahl der mündlichen Prüfung mit | 23 Prozent. |