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Abschnitt 1 - Leistungen zur beruflichen Rehabilitation
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme,
§ 3 Klärung der beruflichen Eignung und Arbeitserprobung
§ 4 Berufsvorbereitung
§ 5 Berufliche Anpassung
§ 6 Berufliche Weiterbildung
§ 7 Berufliche Ausbildung
§ 8 Berufliche Umschulung
§ 9 Schulausbildung
§ 10 Sonstige Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 11 Gründung und Erhaltung einer selbständigen Existenz
§ 12 Gegenstand der Förderung
§ 13 Dauer der Förderung
§ 14 Berufsfördernde Maßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesversorgungsgesetzes
§ 15 Pauschalierte Abgeltung von Kosten
§ 16 Unterhaltsbeihilfe
§ 17 Förderungsmaßnahmen für Witwen, Witwer und hinterbliebene Lebenspartner
Verordnung zur Kriegsopferfürsorge (KFürsV)
§ 15 Pauschalierte Abgeltung von Kosten
Die Kosten im Sinne des
§ 33 Abs. 7
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können durch Pauschbeträge abgegolten werden.