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Teil 8 - Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
§ 28 Zusatzqualifikationen
§ 29 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
§ 30 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
§ 31 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
§ 32 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
§ 33 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
§ 34 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (IndElAusbV 2007)
§ 33 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2007 in Kraft.