Dem Hauptzollamt Hamburg-Hafen werden die Zuständigkeiten übertragen für

1. die Zulassung von Straßenfahrzeugen und Behältern zum Warentransport unter Zollverschluss des Hauptzollamts Hamburg-Stadt sowie

2. die Aufgaben eines Sachgebiets Kontrollen des Hauptzollamts Hamburg-Stadt.