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Abschnitt 3 - Prüfungen
§ 10 Laufbahnprüfung
§ 11 Zuständigkeiten, Prüfungserleichterungen
§ 12 Prüfende
§ 13 Zwischenprüfung
§ 14 Modulprüfungen
§ 15 Klausuren
§ 16 Diplomarbeit
§ 17 Schriftliche Ausarbeitung
§ 18 Präsentation und Disputation
§ 19 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 20 Multiple-Choice-Aufgaben
§ 21 Fernbleiben, Rücktritt
§ 22 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 23 Wiederholung von Prüfungen
§ 24 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlussnote
§ 25 Abschlusszeugnis
§ 26 Prüfungsakte, Einsichtnahme
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes (GVIDVDV)
§ 10 Laufbahnprüfung
Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung.
Sie besteht aus der Zwischenprüfung, den Modulprüfungen und der Diplomarbeit.