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Kapitel 5 - Prüfungen
§ 22 Prüfungsamt
§ 23 Prüfungskommissionen
§ 24 Laufbahnprüfung
§ 25 Prüfungsort, Prüfungstermin
§ 26 Schriftliche Aufsichtsarbeiten
§ 27 Praxisarbeit
§ 28 Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 29 Mündliche Prüfung
§ 30 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis
§ 31 Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 32 Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 33 Gesamtergebnis
§ 34 Zeugnis, Ende des Beamtenverhältnisses
§ 35 Prüfungsakten, Einsichtnahme
§ 36 Wiederholung
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung – Fachrichtung Wehrtechnik – (GtDBWVAPrV)
§ 25 Prüfungsort, Prüfungstermin
Das Prüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Aufsichtsarbeiten, der Praxisarbeit und der mündlichen Prüfung fest und sorgt dafür, dass die Anwärterinnen und Anwärter hierüber rechtzeitig informiert werden.