(1) Der Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement“ an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) ist der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes.
(2) Der Diplom-Studiengang wird als Präsenzstudiengang und als Fernstudiengang angeboten.