Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 3 - Sicherstellung der Kosten
§ 11 Zurückbehaltungsrecht
§ 12 Grundsatz für die Abhängigmachung bei Gerichtskosten
§ 13 Abhängigmachung bei Gerichtsgebühren
§ 14 Auslagen des Gerichts
§ 15 Abhängigmachung bei Notarkosten
§ 16 Ausnahmen von der Abhängigmachung
§ 17 Fortdauer der Vorschusspflicht
Gerichts- und Notarkostengesetz
(Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG)
§ 17 Fortdauer der Vorschusspflicht
Die Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses auf die Gerichtskosten bleibt bestehen, auch wenn die Kosten des Verfahrens einem anderen auferlegt oder von einem anderen übernommen sind.
§ 33 Absatz 1
gilt entsprechend.