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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Wahlrechtsgrundsätze
§ 2 Wahlberechtigung
§ 3 Wählbarkeit
§ 4 Fristen für die Wahl
§ 5 Formen der Stimmabgabe
Gleichstellungsbeauftragtenwahlverordnung
(Verordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in Dienststellen des Bundes - GleibWV)
§ 1 Wahlrechtsgrundsätze
Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.