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Abschnitt 3 - Vorschuss und Vorauszahlung
§ 10 Grundsatz für die Abhängigmachung
§ 11 Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
§ 12 Verfahren nach der Zivilprozessordnung
§ 12a Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren
§ 13 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 14 Ausnahmen von der Abhängigmachung
§ 15 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
§ 16 Privatklage, Nebenklage
§ 17 Auslagen
§ 18 Fortdauer der Vorschusspflicht
Gerichtskostengesetz (GKG)
§ 18 Fortdauer der Vorschusspflicht
Die Verpflichtung zur Zahlung eines Vorschusses bleibt bestehen, auch wenn die Kosten des Verfahrens einem anderen auferlegt oder von einem anderen übernommen sind.
§ 31 Absatz 2
gilt entsprechend.