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Abschnitt 3 - Vorschuss und Vorauszahlung
§ 10 Grundsatz für die Abhängigmachung
§ 11 Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
§ 12 Verfahren nach der Zivilprozessordnung
§ 12a Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren
§ 13 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 14 Ausnahmen von der Abhängigmachung
§ 15 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
§ 16 Privatklage, Nebenklage
§ 17 Auslagen
§ 18 Fortdauer der Vorschusspflicht
Gerichtskostengesetz (GKG)
§ 13 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
Über den Antrag auf Eröffnung des Verteilungsverfahrens nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung soll erst nach Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr und der Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung entschieden werden.