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Abschnitt 3 - Vorschuss und Vorauszahlung
§ 10 Grundsatz für die Abhängigmachung
§ 11 Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz
§ 12 Verfahren nach der Zivilprozessordnung
§ 12a Verfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren
§ 13 Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 14 Ausnahmen von der Abhängigmachung
§ 15 Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
§ 16 Privatklage, Nebenklage
§ 17 Auslagen
§ 18 Fortdauer der Vorschusspflicht
Gerichtskostengesetz (GKG)
§ 10 Grundsatz für die Abhängigmachung
In weiterem Umfang als die Prozessordnungen und dieses Gesetz es gestatten, darf die Tätigkeit der Gerichte von der Sicherstellung oder Zahlung der Kosten nicht abhängig gemacht werden.