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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Vorbereitungsdienst
§ 2 Ziel und Inhalt des Vorbereitungsdienstes
§ 3 Arten des Vorbereitungsdienstes
§ 4 Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 5 Erholungsurlaub
§ 6 Einstellungsbehörde
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (GfwtDBwVDV)
§ 5 Erholungsurlaub
Erholungsurlaub soll nur während der praktischen Ausbildung (
§ 27
) gewährt werden.