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Abschnitt 4 - Laufbahnprüfung
§ 32 Bestandteile
§ 33 Prüfungsamt
§ 34 Einrichtung von Prüfungskommissionen
§ 35 Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 36 Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 37 Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 38 Prüfungsort und Prüfungstermin
§ 39 Schriftliche Prüfung
§ 40 Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 41 Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 42 Zulassung zur praktischen Prüfung
§ 43 Praktische Prüfung
§ 44 Bewertung und Bestehen der praktischen Prüfung
§ 45 Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 46 Mündliche Prüfung
§ 47 Prüfungsgespräch
§ 48 Kurzvortrag
§ 49 Bewertung und Bestehen der mündlichen Prüfung
§ 50 Nachteilsausgleich
§ 51 Verhinderung, Rücktritt und Säumnis
§ 52 Täuschung und Ordnungsverstoß
§ 53 Bewertung von Leistungen
§ 54 Wiederholung von Prüfungen und Ausbildungsabschnitten
§ 55 Bestehen der Laufbahnprüfung und Abschlussnote
§ 56 Abschlusszeugnis
§ 57 Mitteilung über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 58 Prüfungsakten und Einsichtnahme
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (GfwtDBwVDV)
§ 32 Bestandteile
Die Laufbahnprüfung besteht aus
1.
einer schriftlichen Prüfung,
2.
einer praktischen Prüfung und
3.
einer mündlichen Prüfung.