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1. Abschnitt - Umfang und Dauer der Förderung
§ 1 Höhe des Grundstipendiums
§ 2 Familienzuschlag
§ 3 Zuschläge für Sachkosten und Reisekosten im Inland
§ 4 Förderung von Auslandsaufenthalten
§ 5 Einkommen des Stipendiaten und seines Ehegatten
§ 6 Anrechnungsfreie Beträge
§ 7 Vermögen des Stipendiaten
§ 8 Durchführung der Anrechnung
§ 9 Auskunftspflichten
§ 10 Dauer der Förderung in besonderen Fällen
Graduiertenförderungsverordnung
(Verordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung - GFV)
§ 1 Höhe des Grundstipendiums
Das Grundstipendium beträgt 800 Deutsche Mark monatlich.