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Teil 2 - Nach amtlicher Feststellung
§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61 Risikobewertung
§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Geflügelpest-Verordnung
(Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest - GeflPestSchV)
§ 61 Risikobewertung
Für die Erteilung einer Genehmigung nach den §
§ 57
bis
60
gilt
§ 33
entsprechend.