Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Zweiter Abschnitt - Anforderungen an Fahrlehrerausbildungsstätten
§ 8 Verantwortliche Leitung
§ 9 Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 11 Lehrmittel in der Fahrlehrerausbildungsstätte
§ 12 Lehrfahrzeuge in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (FahrlG2018DV)
§ 10 Unterrichtsräume in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Die Unterrichtsräume müssen nach Größe, Beschaffenheit und Einrichtung einen sachgerechten Ausbildungsbetrieb zulassen.
§ 3 Satz 1
ist anzuwenden.