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Siebter Abschnitt - Registrierung
§ 37 Registerführung und Registerbehörden
§ 38 Zweck der Registrierung
§ 39 Inhalt der Registrierung
§ 40 Übermittlung der Daten zur Registrierung
§ 41 Übermittlung der Daten aus den Registern
§ 42 Abgleich der Daten mit dem Fahreignungsregister
§ 43 Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 44 Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
§ 45 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 46 Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 47 Löschung der Daten
§ 48 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
Fahrlehrergesetz
(Gesetz über das Fahrlehrerwesen - FahrlG)
§ 44 Verarbeitung und Nutzung der Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
Es gelten für die Verarbeitung und Nutzung der nach
§ 39
gespeicherten Daten
1.
zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung
§ 38
sowie
2.
zu statistischen Zwecken § 38a
des Straßenverkehrsgesetzes entsprechend.