Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
b) - des Grundstücks
§ 25
Erbbaurechtsgesetz
(Gesetz über das Erbbaurecht - ErbbauRG)
§ 25
Wird das Grundstück zwangsweise versteigert, so bleibt das Erbbaurecht auch dann bestehen, wenn es bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt ist.