(1) Für die Einschätzung des Risikos eines CRR-Kreditinstituts legt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH die folgenden Risikokategorien zugrunde:

    1. Kapital,

    2. Liquidität und Refinanzierung,

    3. Qualität der Vermögensanlage,

    4. Geschäftsmodell und Management sowie

    5. Verlustrisiko der Entschädigungseinrichtung.

Den Risikokategorien sind jeweils Risikoindikatoren gemäß Anlage 2 zugeordnet.

(2) Die Gewichtung der Risikokategorien und Risikoindikatoren und die Aggregation der Risikoindikatoren zu einem aggregierten Risikowert erfolgt nach Maßgabe der Anlage 2.