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Vierter Abschnitt - Unabhängigkeit des Richters
§ 25 Grundsatz
§ 26 Dienstaufsicht
§ 27 Übertragung eines Richteramts
§ 28 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Lebenszeit
§ 29 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Probe, Richtern kraft Auftrags und abgeordneten Richtern
§ 30 Versetzung und Amtsenthebung
§ 31 Versetzung im Interesse der Rechtspflege
§ 32 Veränderung der Gerichtsorganisation
§ 33 Belassung des vollen Gehalts
§ 34 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§ 35 Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte
§ 36 Mitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung
§ 37 Abordnung
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 35 Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte
In einem Verfahren nach
§ 18 Abs. 3
,
§ 19 Abs. 3
,
§ 21 Abs. 3
,
§§ 30
und
34
kann das Gericht auf Antrag dem Richter die Führung seiner Amtsgeschäfte vorläufig untersagen.