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Erster Abschnitt - Einleitende Vorschriften
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
§ 2 Geltung für Berufsrichter
§ 3 Dienstherr
§ 4 Unvereinbare Aufgaben
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
Die rechtsprechende Gewalt wird durch Berufsrichter und durch ehrenamtliche Richter ausgeübt.