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Dritter Unterabschnitt - Hauptverhandlung vor dem Anwaltsgericht
§ 134 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Rechtsanwalts
§ 135 Nichtöffentliche Hauptverhandlung
§ 136 (weggefallen)
§ 137 Beweisaufnahme durch einen beauftragten oder ersuchten Richter
§ 138 Verlesen von Protokollen
§ 139 Entscheidung des Anwaltsgerichts
§ 140 Protokollführer
§ 141 Ausfertigung der Entscheidungen
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 141 Ausfertigung der Entscheidungen
Ausfertigungen und Auszüge der Entscheidungen des Anwaltsgerichts werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilt.